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Wir über uns

Die Schüssler § Partner Steuerberatungsgesellschaft blickt zurück auf eine fast 60-jährige Firmengeschichte und eine kontinuierliche Weiterentwicklung seit dem Eintritt von Manfred Schüssler im Jahr 1969.

In all diesen Jahren war es immer das Ziel unserer Beratungen, eine vertrauensvolle, langfristige und erfolgreiche Zusammenarbeit mit Ihnen als unseren Mandanten zu gestalten. Um diesem Anspruch gerecht zu werden und all Ihre steuerlichen Fragen kompetent beantworten zu können, sind wir fachlich breit aufgestellt und gut vernetzt. Nicht zuletzt halten wir uns an unsere Maximen von Qualität und Effizienz und folgen unserem Credo: „Profitieren Sie von uns!“

Profitieren Sie davon, dass wir Steuern leben und atmen und komplexe steuerliche und wirtschaftliche Zusammenhänge für Sie in einen betriebswirtschaftlichen Kontext setzen!

Um auch für die Zukunft gut aufgestellt zu sein, haben wir mit unseren jungen Partnern und Beratern ein fortschrittliches Team aufgestellt, das die wirtschaftliche und steuerliche Entwicklung immer fest im Blick hat und sich stetig weiterbildet.

An unseren Standorten in Bad Soden-Salmünster, Bad Orb und Alzenau freuen wir uns auf interessante und aufschlussreiche Beratungsgespräche.

Unsere Philosophie

Unsere Philosophie verbindet das gesamte Team unter dem Leitbild: „Profitieren Sie von uns!“

Unsere Geschichte

Wir blicken zurück auf eine fast sechs Dekaden lange Firmengeschichte, in der sich unsere Kanzlei stetig weiterentwickelt hat.

Qualität

Wir identifizieren uns uneingeschränkt mit unserer Arbeit, daher ist Qualität unsere oberste Prämisse.

rund um die Welt der Steuern

News & Nützliches

Startdatum der E-Rechnungspflicht: Die Einführung einer verpflichtenden E-Rechnung für inländische B2B-Umsätze (Business-to-Business) in Deutschland ist für den 01. Januar 2025 geplant. Ab diesem Datum müssen alle Unternehmen in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu versenden​​​​. Norm und Formate: E-Rechnungen müssen der europäischen Norm EN 16931 entsprechen. Gängige Formate wie ZUGFeRD 2.x und die XRechnung erfüllen bereits diese Norm​​. Übergangsregelungen: Bis zum 31. Dezember 2025 dürfen Unternehmen weiterhin Papierrechnungen versenden, danach ist die E-Rechnung Pflicht. Für kleinere Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von unter 800.000 Euro gibt es eine Übergangsfrist bis Ende 2026​​. Ausnahmen: Die E-Rechnungspflicht gilt nicht für steuerfreie Lieferungen und Leistungen, Kleinbetragsrechnungen unter 250 Euro und Fahrausweise​​. Zukünftiges Meldesystem: Ein elektronisches Meldesystem für umsatzsteuerrelevante Informationen ist geplant, soll aber erst zu einem späteren Zeitpunkt eingeführt werden​​.
Das Bundesministerium der Finanzen hat kürzlich den Entwurf für das Wachstumschancengesetz vorgestellt. Erfahren Sie, welche steuerlichen Änderungen auf Sie zukommen und wie diese Ihre Investitions- und Innovationsmöglichkeiten beeinflussen könnten.
Am 08.09.2023 hat der Bundestag das umstrittene Heizungsgesetz, offiziell als Gebäudeenergiegesetz (GEG) bekannt, verabschiedet. Dieses Gesetz wird ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten und hat weitreichende Auswirkungen auf Heizsysteme in Deutschland. Hier sind die wichtigsten Punkte, die Eigentümer und Mieter beachten sollten:
Die Frist der Corona Schlussrechnung hat sich auf den 31. Oktober verlängert! In manchen Fällen können wir eine Fristverlängerung auf den 31. März 2024 für Sie beantragen.