WIR ORIENTIEREN UNS KONTINUIERLICH
AN IHREM ANSPRUCH
Anhebung des Grundfreibetrags
Der Grundfreibetrag soll erhöht werden
• rückwirkend zum 01.01.2022
• von 9.984 € auf 10.347 €.
Die an den Grundfreibetrag anknüpfenden Regelungen zum LohnSt-Einbehalt bzw. zur Veranlagung nichtselbständiger Einkünfte werden entsprechend
angepasst.
Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrags
Der Arbeitnehmerpauschbetrag soll erhöht werden
• rückwirkend zum 01.01.2022
• von 1.000 € auf 1.200 €.
Anhebung der Entfernungspauschale ab dem 21. km
Die Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer („Fernpendlerpauschale“)
soll vor dem Hintergrund der gestiegenen Kraftstoffpreise erhöht werden
• rückwirkend zum 01.01.2022 (bis 2026)
• von 35 Cent auf 38 Cent.
Damit wird die ursprünglich erst zum VZ 2024 anstehende Erhöhung um 2
Jahre vorgezogen. Entsprechendes gilt dann auch für die Mobilitätsprämie.