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15. November 2022

Grundsteuerreform

Die Abgabefrist ist bis zum 31.01.2023 verlängert.

Die Abgabe der Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwertes auf den 01.01.2022 ist bereits in vollem Gange. Die ursprüngliche Abgabefrist bis 31.10.2022 hat der Gesetzgeber in einem ersten Schritt bis zum 31.01.2023 verlängert. Ab dem Kalenderjahr 2025 verwenden die Kommunen erstmals die auf der Basis der neuen Grundsteuerwerte beruhenden Steuermessbeträge und setzen die zu zahlende Steuer fest. Bis dahin sind die bisherigen Einheitswerte weiterhin für die Festsetzung von Grundsteuermessbeträgen und Grundsteuer maßgeblich.

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