WIR ORIENTIEREN UNS KONTINUIERLICH
AN IHREM ANSPRUCH
Der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn bleibt ab Januar 2023 unverändert bei EUR 12,00 je Zeitstunde.
Ab 01.10.2022 ändert sich die Höhe der Geringfügigkeitsgrenze von EUR 450,00 auf EUR 520,00.
Die Grenze orientiert sich zukünftig an der Höhe des Mindestlohnes bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 10 Stunden und ändert sich mit jeder Änderung des Mindestlohnes. Ein unvorhergesehenes Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze ist nur noch zweimal (bisher dreimal) im Laufe eines Zeitjahres zulässig.