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29. Juli 2021

Überbrückungshilfe 3 Plus inkl. Restartprämie und Neustarthilfe Plus

Für das dritte Quartal (Zeitraum Juli, August, September 2021) kann entweder Überbrückungshilfe 3 Plus +Restartprämie(neu) oder Neustarthilfe Plus beantragt werden.

Unternehmen, die durch Corona weiterhin von Umsatzeinbrüchen betroffen sind, können für das dritte Quartal (Zeitraum Juli, August, September 2021) entweder Überbrückungshilfe 3 Plus oder Neustarthilfe Plus beantragen.

 

Überbrückungshilfe 3 Plus (+Restartprämie)

Voraussetzungen

Unternehmen und Selbstständige im Haupterwerb sind antragsberechtigt, wenn der Umsatz in einem Monat im Zeitraum Juli bis September 2021 um mindestens 30 Prozent gegenüber dem Vergleichsmonat 2019 einbricht. Für diese Monate kann grundsätzlichen Überbrückungshilfe auf Basis der förderfähigen Fixkosten beantragt werden.

Erstattungsbeträge

Die Überbrückungshilfe ist der Förderfaktor multipliziert mit den förderfähigen (fixen) Kosten für jeden Monat im Förderzeitraum in Abhängigkeit vom Umsatzeinbruch im Vorjahr zu 2019.

Die Überbrückungshilfe 3 Plus erstattet einen Anteil in Höhe von

100 Prozent der Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch,

60 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch ab 50 Prozent,

40 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch ab 30 Prozent.

 Förderfähige (fixe) Kosten

01. Mieten und Pachten für Gebäude, Grundstücke und Räumlichkeiten
02. Weitere Mietkosten
03. Zinsaufwendungen für betriebliche Kredite und Darlehen
04. Abschreibungen auf Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einer Höhe von 50%
05. Finanzierungskostenanteil von Leasingraten
06. Ausgaben für notwendige Instandhaltung, Wartung oder Einlagerung
07. Ausgaben für Elektrizität, Wasser, Heizung und Reinigung
08. Grundsteuern
09. Betriebliche Lizenzgebühren
10. Versicherungen, Abonnements und andere feste betriebliche Ausgaben
11. Kosten für prüfende Dritte, im Rahmen der Corona-Überbrückungshilfe
13. Kosten für Auszubildende
14. Bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen
15. Marketing- und Werbekosten
16. Ausgaben für Hygienemaßnahmen
17. Investitionen für Digitalisierung
18. Anwaltskosten zur Abwendung von Zahlungsunfähigkeit

Antragstellung + Fristen

Die Antragstellung erfolgt elektronisch durch uns. Die Antragstellung ist seit dem 26. Juli 2021 möglich. Die Antragsfrist endet am 31. Oktober 2021.

Restartprämie

Im Zuge der Wiedereröffnung erhalten Unternehmen durch steigende Personalkosten, wie z.B. Personal aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen, wahlweise eine Personalkostenhilfe („Restart-Prämie“) zur bestehenden Personalkostenpauschale als Zuschuss zu den dadurch steigenden Personalkosten. Auf die Differenz der tatsächlichen Personalkosten im Fördermonat Juli 2021 zu den Personalkosten im Mai 2021, erhalten sie einen Zuschuss von 60 Prozent. 40 Prozent beträgt der Zuschuss noch im August, sowie 20 Prozent im September. Nach September 2021 wird kein Zuschuss mehr gewährt.

 

Neustarthilfe Plus

Voraussetzungen

Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler im Haupterwerb sind antragsberechtigt, wenn der Umsatz während des dreimonatigen Förderzeitraums Juli 2021 bis September 2021 gegenüber dem Umsatz 2019 um mindestens 10% zurückgegangen ist.

Erstattungsbeträge

Die Neustarthilfe beträgt bis zu 4.500 Euro für Juli bis September 2021.

Rückzahlungen sind wie folgt geregelt:

Umsatzeinbruch ≥ 60 % keine Rückzahlung
Umsatzeinbruch ≥ 10 % und < 60 % anteilige Rückzahlung
Umsatzeinbruch < 10 % vollständige Rückzahlung

Antragstellung + Fristen

Die Antragstellung erfolgt elektronisch durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte. Soloselbstständige bis zu einem Förderhöchstsatz von 5.000 Euro sollen die Anträge auch selbst stellen können. Die Antragstellung ist seit dem 10. Februar 2021 möglich. Die Antragsfrist endet am 31. August 2021.

Hinweise

Bitte sprechen Sie uns an, da dieses Informationsschreiben eine individuelle Beratung nicht ersetzen kann.

Bad Soden-Salmünster, den 29. Juli 2021

 

Ihr Team von Schüssler § Partner

Dieses Schreiben finden Sie auch als News auf unserer Homepage.

https://www.schuessler-wp.de/kanzlei/wir-ueber-uns/aktuelles/news

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