WIR ORIENTIEREN UNS KONTINUIERLICH
AN IHREM ANSPRUCH
Auf der einen Seite besteht unsere Aufgabe in der Ermittlung Ihrer Zahlen. Wir erklären Ihnen, was wie und wo zu deklarieren, d.h. anzugeben oder anzumelden ist. Auf der anderen Seite achten wir darauf, dass Ihre Ansprüche beispielsweise gegenüber dem Finanzamt auch durchgesetzt werden.
Zu unseren Leistungen bei der Erstellung von Jahresabschüssen gehört:
Gerne verdeutlichen wir Ihnen den Jahresabschluss auch im Rahmen einer Bilanzpräsentation, in der die wesentlichen Zahlen der letzten drei Geschäftsjahre unter betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ausgewertet und grafisch dargestellt werden. Eine solche Bilanzpräsentation wissen vor allem Banken sehr zu schätzen.
Wenn Sie es wünschen, erarbeitet Schüssler § Partner gemeinsam mit Ihnen eine Analyse Ihrer steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Situation. Dies soll Ihnen Entscheidungshilfen für die Optimierung Ihrer Planungen liefern.
Bei Jahresabschlüssen mit Plausibilitätsbeurteilung ist es nötig, dass der Steuerberater, zusätzlich zur Erstellung des Jahresabschlusses, die zu Grunde liegenden Bücher und Bestandsnachweise auf ihre Plausibilität hin prüft.
Soweit sie nicht buchführungspflichtig sind, ermitteln wir Ihren Gewinn auch gerne Anhand einer Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) gem. § 4 (3) EStG.
In der Folge einiger steuerrechtlicher Reformen in den letzten Jahren – insbesondere Basel II – haben sich in den Bereichen Finanzierung und Liquidität einige bedeutende Änderungen ergeben.