WIR ORIENTIEREN UNS KONTINUIERLICH
AN IHREM ANSPRUCH
Als Vermieter müssen Sie Ihre Einkünfte zwar versteuern, beim Werbungskostenabzug bestehen aber einige Gestaltungsmöglichkeiten. Die Werbungskosten bezeichnen alle Aufwendungen, die dem Erwerb, der Sicherung und Erhaltung Ihrer Immobilie dienen. Dazu gehören vor allem:
Sind Ihre Mieteinnahmen höher als die Werbungskosten, muss dieser Gewinn versteuert werden. Wir unterstützen Sie daher bei der Berücksichtigung von Abschreibungen und nachträglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Darüber hinaus behalten wir Stolpersteine im Blick, die sich beispielsweise bei der Vermietung an nahe Verwandte ergeben.