WIR ORIENTIEREN UNS KONTINUIERLICH
AN IHREM ANSPRUCH
Unsere Beratung beginnt bereits mit der Prüfung der ersten Prüfungsanordnung. Diese ist ein Verwaltungsakt und wird von uns auf ihre Rechtmäßigkeit und Zulässigkeit geprüft. Einer rechtswidrigen Prüfungsanordnung muss zeitnah durch Einspruch widersprochen werden, da diese sonst mit ihrem fehlerhaften Inhalt wirksam wird.
An unseren Standorten in Bad Soden-Salmünster und Alzenau halten wir spezielle Räumlichkeiten für Betriebsprüfungen vor. Zum einen stören die Betriebsprüfer auf diese Weise Ihre betrieblichen Abläufe nicht. Zum anderen steht den Prüfern unser fachkundiges Team für Rückfragen zur Verfügung und stellt sich in Ihrem Namen möglichen Diskussionen.
Unser Ziel ist hierbei immer eine möglichst schnelle Abwicklung der Betriebsprüfungen ohne Mehrergebnis.
Darüber hinaus unterstützen wir Sie gerne bei: