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Abwehrberatung bei Betriebsprüfungen

Ihnen steht eine Betriebsprüfung ins Haus? Das kann oft unangenehm sein und Zeit, Geld und Nerven kosten. Unsere Steuerberater unterstützen Sie daher gerne bei diesem Prozess. So können Sie nicht nur steuerliche Risiken, sondern auch Ihren Zeitaufwand deutlich minimieren.

Wir unterstützen Sie in viele Tax Compliance Themen.

Wir können vorab steuerlichen Risiken entgegen wirken.
Wir unterstützen Sie bei der Einrichtung von Verfahrensdokumentationen und Umsatzsteuerkontrollsystemen.
Wir verteidigen Sie bei Betriebsprüfungen und Kassennachschauen.

Wir prüfen Ihre Prüfungsanordnungen auf Rechtmäßigkeit und erläutern Ihnen die beschränkten Befugnisse der Prüfer.

Wir wehren insbesondere Zuschätzungen im Rahmen von Betriebsprüfungen gerne zu Ihren Gunsten ab.

Liegen Mängel vor, ist zu prüfen, welche Art von Mängel festgestellt wurden. Nicht jeder Mangel führt automatisch dazu, dass die Buchführung verworfen werden kann und eine Schätzungsbefugnis besteht. Kommt es zur Schätzung, ist jedoch immer ein Grundsatz zu beachten:

Die Schätzung kann nur dann anerkannt und herangezogen werden, wenn am Ende ein wirtschaftlich vernünftiges und vor allem auch machbares Ergebnis zu Stande kommt.

Es ist deshalb auch erforderlich, die rechnerisch ermittelte Schätzung mit den tatsächlichen Verhältnissen dahingehend zu vergleichen, ob ein „geschätztes“ Ergebnis auch grundsätzlich wirtschaftlich erzielbar und vernünftig ist.

Es ist deshalb zu empfehlen, dass bereits während des Jahres durch den Berater Schwerpunkte bei der Überprüfung der Buchführung bzw. Aufzeichnungen des Mandanten gesetzt werden, um evtl. Schätzungen bei einer möglichen Bp vorzubeugen. Auch wenn eine Bp oft vorhersehbar ist, so besteht durchaus die Möglichkeit, dass andere Prüfungsdienste ohne großen Vorlaufzeit erscheinen, wie z. Bsp. die Nachschauen, die ab dem 01.01.2018 um die Kassennachschau ergänzt wurde.

Vorbeugende Maßnahmen zur Vermeidung von Schätzungen
• Überprüfung der ordnungsgemäßen Inventur
• Überprüfung der Ordnungsgemäßen Kassenführung
• Ordnungsgemäße Kassenführung (auch bei EÜR?)
• Die betrieblichen Kennzahlen sind regelmäßig, aber insbesondere beim Jahres-abschluss oder der Anfertigung der EPR zu kontrollieren
• Besondere Vorfälle sind aufzuzeichnen und hierüber ggf. Belege oder Unterlagen anzufertigen oder anzufordern :
• Diebstahl, Verderb oder Schwund von Ware
• Ausgabe von Freigetränken oder Speisen
• Abverkauf
• ABO-Essen, Mittagsmenues
• Sonstige Unregelmäßigkeiten
• Aktionswochen mit günstigeren Preisen
• Personalrabatte und -verköstigungen•
• Sonderaktionen (Kauf 2 - nimm 3, oder Gutschein-Aktionen etc.)
• Speisekarten oder Preislisten aus früheren Jahren
• Geschenke, die auch als Warenbezug angesehen werden können………….

Auch wenn diese Aufzeichnungen oder Dokumentationen für den Unternehmer eine zusätzliche Belastung bedeuten, so können sie letztendlich für eine Betriebsprüfung wahres Geld bedeuten.

Unsere Beratung beginnt bereits mit der Prüfung der ersten Prüfungsanordnung. Diese ist ein Verwaltungsakt und wird von uns auf ihre Rechtmäßigkeit und Zulässigkeit geprüft. Einer rechtswidrigen Prüfungsanordnung muss zeitnah durch Einspruch widersprochen werden, da diese sonst mit ihrem fehlerhaften Inhalt wirksam wird.

An unseren Standorten in Bad Soden-Salmünster und Alzenau halten wir spezielle Räumlichkeiten für Betriebsprüfungen vor. Zum einen stören die Betriebsprüfer auf diese Weise Ihre betrieblichen Abläufe nicht. Zum anderen steht den Prüfern unser fachkundiges Team für Rückfragen zur Verfügung und stellt sich in Ihrem Namen möglichen Diskussionen.

Unser Ziel ist hierbei immer eine möglichst schnelle Abwicklung der Betriebsprüfungen ohne Mehrergebnis.

Darüber hinaus unterstützen wir Sie gerne bei:

  • Lohnsteuer-Außenprüfungen: eine Prüfung der lohnsteuerlichen Behandlung von Arbeitnehmern
  • Umsatzsteuer-Sonderprüfungen: eine Prüfung von Gesichtspunkten der Umsatzsteuer, z. B. der geltend gemachten Vorsteuer
sybo
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