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Gesetzliche und freiwillige Jahresabschlussprüfung

Schüssler § Partner führt gesetzliche und freiwillige Jahresabschlussprüfungen für kleine, mittelgroße und große Gesellschaften (§ 267 HGB) unterschiedlichster Branchen durch.

Die gesetzlich vorgeschriebene Jahresabschlussprüfung gilt für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften entsprechend der nationalen Rechnungslegungsvorschriften. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit einer freiwilligen Jahresabschlussprüfung. Diese ist etwa für Bankkredite relevant, die den Nachweis eines sachgemäßen Jahresabschlusses voraussetzen.

Die Jahresabschlussprüfung ist die Kernaufgabe der Wirtschaftsprüfung und umfasst die Prüfung der unternehmerischen Finanzberichterstattung. Dieser wird auf die Einhaltung von Gesetzen und etwaigen ergänzenden Bestimmungen (Gesellschaftsvertrag, branchenspezifische Richtlinien etc.) sowie die ordnungsgemäße Buchführung und Bilanzierung begutachtet. Unsere Peer Review-Zertifizierung (Qualitätskontrollsystem) privilegiert uns für diese verantwortungsvolle Aufgabe. Die im Rahmen des Basel II – Abkommens in § 18 KWG geforderten Plausibilitätsbeurteilungen gehören ebenfalls zu unserem Leistungsspektrum.

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