WIR ORIENTIEREN UNS KONTINUIERLICH
AN IHREM ANSPRUCH
Die Durchführung einer Unternehmensbewertung kann dabei zum einen nach den Verfahren des Bewertungsgesetzes (Substanzwert und vereinfachtes Ertragswertverfahren) durchgeführt werden. Zum anderen sind wir zusätzlich berechtigt, Fachgutachten nach IDW S1 zu erstellen, um beispielsweise einen niedrigeren gemeinen Wert gem. § 198 BewG nachzuweisen oder einen angemessenen Kaufpreis zu ermitteln.
Insgesamt steht für uns jedoch die Ermittlung des objektiven und reellen Wertes im Vordergrund. Zur fachgerechten Ermittlung und Abbildung der Unternehmenswerte analysieren wir elementare Aspekte wie: