WIR ORIENTIEREN UNS KONTINUIERLICH
AN IHREM ANSPRUCH
Durch unsere konsequenten Weiterbildungsmaßnahmen verfügen unsere Berater über zusätzliches Fachwissen, daher gehören auch Sonderprüfungen zu unserem Leistungsspektrum.
Bei der Gründung von Aktiengesellschaften schreibt der Gesetzgeber eine Gründungsprüfung vor, um das eingesetzte Kapital zu sichern.
Die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) schreibt vor, dass Gewerbetreibende, die Kapitalanlagen vermitteln oder als Bauträger bzw. Baubetreuer tätig sind, einer jährlichen Prüfungspflicht unterliegen.
Wir legen großen Wert darauf, all Ihren Anliegen kompetent begegnen zu können, daher verfügen unsere Wirtschaftsprüfer über ein breit gefächertes Wissen.