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Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung

Die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) schreibt vor, dass Gewerbetreibende, die Kapitalanlagen vermitteln oder als Bauträger bzw. Baubetreuer tätig sind, einer jährlichen Prüfungspflicht unterliegen.

Die Prüfung nach der Makler- und Bauträgerverordnung soll beurteilen, ob die Vorschriften des MaBV eingehalten werden und dient der Absicherung von Kundengeldern. Unsere Wirtschaftsprüfer erfüllen diese verantwortungsvolle Aufgabe gewissenhaft und professionell.

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