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AN IHREM ANSPRUCH
Aufbewahrung von Unterlagen §147 AO
10 Jahre
Bücher und Aufzeichnungen, Buchungsbelege, Inventar, Jahresabschlüsse (auch Einnahmen-Überschuss-Rechnungen), Lageberichte, die Eröffnungsbilanz sowie die zum Verständnis der Unterlagen erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen.
6 Jahre
Empfangene Handels- oder Geschäftsbriefe, Wiedergaben der abgesandten Handels- oder Geschäftsbriefe, sonstige Unterlagen, soweit sie für die Besteuerung von Bedeutung sind.
Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung in das Buch gemacht, das Inventar, die Eröffnungsbilanz, der Jahresabschluss oder der Lagebericht aufgestellt, die Handels- oder Geschäftsbriefe empfangen oder abgesendet sind oder der Buchungsbeleg entstanden ist, ferner die Aufzeichnungen vorgenommen wurden oder die sonstigen Unterlagen entstanden sind.
Die Aufbewahrungsfrist beginnt im “Normalfall“ am Ende des Folgejahres. D.h. z.B. für den Jahresabschluss 2021 mit dem Ablauf des Kalenderjahres 2022, so dass die Aufbewahrungsfrist Ende 2032 abläuft.