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01. November 2022

Aufbewahrungsfristen

10 Jahre Jahresabschlüsse , 6 Jahre Rechnungen

Aufbewahrung von Unterlagen §147 AO

10 Jahre

Bücher und Aufzeichnungen, Buchungsbelege, Inventar, Jahresabschlüsse (auch Einnahmen-Überschuss-Rechnungen), Lageberichte, die Eröffnungsbilanz sowie die zum Verständnis der Unterlagen erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen.

6 Jahre

Empfangene Handels- oder Geschäftsbriefe, Wiedergaben der abgesandten Handels- oder Geschäftsbriefe, sonstige Unterlagen, soweit sie für die Besteuerung von Bedeutung sind.

 

Beginn der Aufbewahrungsfrist

Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung in das Buch gemacht, das Inventar, die Eröffnungsbilanz, der Jahresabschluss oder der Lagebericht aufgestellt, die Handels- oder Geschäftsbriefe empfangen oder abgesendet sind oder der Buchungsbeleg entstanden ist, ferner die Aufzeichnungen vorgenommen wurden oder die sonstigen Unterlagen entstanden sind.

Die Aufbewahrungsfrist beginnt im “Normalfall“ am Ende des Folgejahres. D.h. z.B. für den Jahresabschluss 2021 mit dem Ablauf des Kalenderjahres 2022, so dass die Aufbewahrungsfrist Ende 2032 abläuft.

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