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Kapitaleinkünfte

Einkünfte, die sich aus Kapitalvermögen ergeben unterliegen seit dem 01. Januar 2009 einer Abgeltungssteuer. Diese verkörpert die auf Kapitaleinkünfte zu erhebende Kapitalertragsteuer, welche zur Einkommensteuer zählt.

Trotz dieser Regelung gibt einige Gründe, aus denen die Berücksichtigung von Kapitaleinkünften in der Einkommenssteuererklärung vorteilhaft oder sogar verpflichtend sein können.

Gerne prüfen wir in einem ausführlichen Gespräch alle zu berücksichtigenden Fakten und beraten Sie über Ihre Möglichkeiten.

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