WIR ORIENTIEREN UNS KONTINUIERLICH
AN IHREM ANSPRUCH
Trotz dieser Regelung gibt einige Gründe, aus denen die Berücksichtigung von Kapitaleinkünften in der Einkommenssteuererklärung vorteilhaft oder sogar verpflichtend sein können.
Gerne prüfen wir in einem ausführlichen Gespräch alle zu berücksichtigenden Fakten und beraten Sie über Ihre Möglichkeiten.